Etikettenschwindel- Regierung soll sich beim VfGh rechtfertigen

02.04.2020

Die Regierung hebelte bereits am 14.3 mit dem Covid-19 Gesetz, Teile des Epidemiegesetzes aus. Insbesondere den Teil betreffend der "Schließug von Betriebsstätten". Die anfängliche Argumentation war die Ankündigung für ein umfassenderes Maßnahmenpaket. Somit wäre das Epidemiengesetz nicht mehr nötig bzw. überholt. Nach den getroffenen Maßnahmen wird allerdings klar, dass das Epidemiengesetz weitaus weitreichenderen Schutz insbesondere für Unternehmer_innen vorgesehen hätte. Das Epidemiegesetz sieht nämlich unter §32, Abs.4 vor: "Für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen ist die Entschädigung nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen." Das bedeutet, dass nicht nur Arbeitnehmer_innen sondern auch Unternehmer_innen gemäß ihren vorherigen Einkünften hätten entschädigt werden müssen. Statt dessen hat die Türkis- Grüne Regierung einen Almosen-Fond eingerichtet, der viele Unternehmer_innen aufgrund diverser Limitierungen im Regen stehen lässt. Niemand möchte dem Staat mehr auftragen, als dieser im Stande ist zu tragen. Es geht um einen Zusammenhalt und um Ehrlichkeit. Die Regierung allerdings möchte ihren Etikettenschwindel als noble Geste vermarkten, wo doch im Grunde die österreichischen Unternehmer_innen die Last durch enorme Einschnitte schultern müssen. Wir fordern die Regierung auf, offen mit der österreichischen Bevölkerung zu kommunizieren und auf einen derartigen Schwindel zu verzichten. Wir beauftragen nun eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit auf Verfassungswidrigkeit und melden uns mit dem aktuellen Stand der rechtlichen Überprüfungen.